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Verfassungsgericht urteilt: Sicherung und Beschlagnahmung von E-Mails nicht verfassungswidrig · 15.07.2009 17:51
Deswegen PGP, dadurch werden E-Mails verschlüsselt und können nur vom Empfänger gelesen werden.
Eine Beschlagnahmung droht aber erst bei schweren Straftaten: Kindesmissbrauch, Mord, Urkundenfälschung, Computerbetrug etc.
Und somit sind wir dem Polizeistaat wieder einen Schritt näher.
Tags: computer, deutschland, e-mail, isp, junta, polizeistaat, vorratsdatenspeicherungKategorie: blogging, internet
— BloodyWing

