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Zitat vom Innenminister · Montag Juni 8, 2009

BloodyWing

Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen.

Was der gute Mann nicht checkt:

  • es ist virtuell
  • wären die “Tötungshandlungen” verfälscht würde der Konsument nicht die Folgen sehen was passiert wenn man z.b. jemand einen Kopfschuss mit einer Desert Eagle .50 verpasst. Eine Person wird da nicht einfach unsichtbar und liegt kurz blinkend auf den Fußboden.
  • Der Mensch ist gewalttätig und grausam ;)
  • Die Spieleindustrie blüht, deutsche Politiker wissen das es der Wirtschaft zur Zeit nicht gut geht. Wollen aber verhindern das andere Firmen ihre Umsätze weiter steigern.

Was sind menschenähnliche Wesen? Dann wird Ape Escape in Zukunft auch indiziert sein.

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— BloodyWing

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