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Verfassungsgericht urteilt: Sicherung und Beschlagnahmung von E-Mails nicht verfassungswidrig · Mittwoch Juli 15, 2009

BloodyWing

Deswegen PGP, dadurch werden E-Mails verschlüsselt und können nur vom Empfänger gelesen werden.

Eine Beschlagnahmung droht aber erst bei schweren Straftaten: Kindesmissbrauch, Mord, Urkundenfälschung, Computerbetrug etc.

Und somit sind wir dem Polizeistaat wieder einen Schritt näher.

Pressemitteilung vom BVG

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— BloodyWing

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